One step closer
von: A&B FACE2NET | 16. Februar 2007 | Kategorie: face2blog
Der großartige Flashfilm EPIC 2015 hat es mit seinem recht düsteren Szenario zur zukünftigen Verknüpfung unserer aller persönlicher Daten im Internet zu einer gewissen Popularität geschafft. Die Realität im Netz ist dem, was in diesem Film als Zukunftsszenario passend in dunklen Farben in Szene gesetzt wird, jetzt einen Schritt näher gekommen.
Das Branchen-Portal iBusiness, das in unserem Hause eigentlich sehr geschätzt wird, hat kürzlich den iBusiness-Relation-Browser eingeführt. Damit werden Personennamen in Artikeln von iBusiness direkt mit dem jeweiligen persönlichen Profil bei Xing verknüpft. Die Tatsache, dass das mit Hilfe eines netten kleinen Icons
geschieht, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zu verschwimmenden verschwindenden Grenzen zwischen öffentlich und privat ist und das die Vision von allumfassender Verknüpfung persönlicher Daten im Netz ein Stück weit realer georden ist.
Richtig “interessant” wird es aber erst, wenn man berücksichtigt, dass die Verknüpfung mit den Xing-Profilen nur der erste Schritt ist und iBusiness schon jetzt die Implementierung eines “Personen-Relation-Browsers” ankündigt. iBusiness Herausgeber Joachim Graf lässt sich in der Meldung wie folgt zitieren: “Damit wird iBusiness für die Recherche noch mächtiger.”
Ist iBusiness nicht das Medium, das Google seit geraumer Zeit nur noch als “Suchmaschinen-Krake” bezeichnet…? Bei aller Wertschätzung für das Produkt iBusiness – und Kritik unter Freunden sollte ja erlaubt sein: Über die Trennung von privat und öffentlich sollte auch in Zeiten der digitalen Vernetzung jeder Einzelne autonom entscheiden können!

wer immer sein Profil auf Xing stellt, der kommuniziert sich öffentlich – und kann dort auch einstellen, welche Angaben er kommunizieren will und welche nicht. iBusiness vernetzt stets nur öffentliche/veröffentlichte Informationen insoweit ist und bleibt die Trennung stets sauber!
Ich würde dem sogar noch hinzufügen: Xing ist ein Business-Portal. Wer dort kommuniziert, kommuniziert ebenso öffentlich wie auch geschäftlich. Eine Verlinkung nach http://www.wo_sind_meine_ganzen_schulfreunde_abgeblieben.de oder ähnliches würden wir nicht machen. Deshalb sehe ich hier nicht einmal die Grenze zwischen privat/öffentlich und geschäftlich/öffentlich überschritten.
Im Prinzip ist das ja alles richtig. Die entscheidende Frage ist doch aber, ob man immer alles verknüpfen muss, was man verknüpfen kann.
Es wäre ja nicht wirklich überraschend, wenn wir eines Tages unsere Note um Deutschunterricht der zweiten Klasse der Grundschule online abrufen können.
Das könnte man dann ganz wunderbar mit einer Äußerung zur PISA-Studie verknüpfen – die Frage ist nur, will man das wirklich?
In der Tat ist Xing ein Business-Portal und eine entsprechende Verknüpfung liegt auch durchaus nahe. Die bisher privaten Profile der Mitarbeiter eines Unternehmens sind nun jedoch deutlich näher an dieses herangerückt. Als Unternehmer muss man sich nun zusätzlich darum kümmern, dass die Xing-Profile aller Mitarbeiter anständig geführt sind, damit sie nicht die digitale Reputation des Unternehmens beschädigen.
Aus Unternehmersicht ein zusätzlicher Aufwand, auf den man gut und gerne auch verzichtet hätte.
Aus der Datenschutzerklärung von Xing:
“In keinem Fall wird XING Ihre personenbezogenen Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis geben oder diese sonst wie an Dritte weitergeben.”
Dort steht nicht: “In keinem Fall wird XING Ihre *nicht-veröffentlichten* personenbezogenen Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis geben oder diese sonst wie an Dritte weitergeben.”
In jedem Fall gelten das europäische Datenschutzrecht und das Verfassungsgerichtsurteil zur informationellen Selbstbestimmung.
Wenn ich meine Daten in Xing einstelle, veröffentliche ich sie damit im Kontext von Xing und nirgendwo sonst. Ich habe Ihnen damit keine Erlaubnis erteilt, meine Daten (und die Existenz meines Xing-Profils gehört zu *meinen* Daten) für ihre geschäftlichen Zwecke zu verwenden.
M.E. machen Sie sich damit zum Ziel von Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.